Unsere Schulordnung

VS Wolfsberg

Gemeinsam leben. Gemeinsam lernen. Gemeinsam füreinander da sein.

Unsere Schule ist ein Ort, an dem wir gemeinsam lernen, arbeiten und miteinander wachsen. Damit sich alle Kinder und Erwachsenen wohl und sicher fühlen können, brauchen wir Regeln, die unser Zusammenleben erleichtern.

Unsere Schulordnung gilt für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft: für die Schülerinnen und Schüler, die Lehrpersonen, die Schulleitung, die Eltern und Erziehungsberechtigten sowie für alle weiteren Personen, die an unserer Schule tätig sind oder sich dort aufhalten.

Unser gemeinsames Ziel: Wir begegnen einander mit Respekt, Freundlichkeit und Wertschätzung. Wir achten aufeinander, übernehmen Verantwortung für unser Handeln und helfen mit, dass sich alle an unserer Schule willkommen fühlen. Fehler dürfen passieren – wichtig ist, dass wir daraus lernen und gemeinsam Lösungen finden.

Unsere Haus- und Schulordnung

1. Pünktlichkeit und Anwesenheit im Schulhaus

Der Unterricht beginnt um 7:45 Uhr. Der Einlass der Schülerinnen und Schüler in das Schulhaus ist ab 7:30 Uhr möglich. Ab diesem Zeitpunkt ist die vorgesehene Aufsicht gewährleistet. 

Vor 7:30 Uhr ist der Aufenthalt im Schulgebäude nicht gestattet, sofern keine andere Vereinbarung mit der Schule getroffen wurde. 

Die Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit und der Pausen nicht eigenständig verlassen. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Absprache mit der Schule und im Rahmen der geltenden Aufsichts- und Sicherheitsregelungen möglich. 

Nach Unterrichtsschluss werden die Kinder von den Lehrpersonen der letzten Unterrichtsstunde in die Aula begleitet und dort entsprechend den vereinbarten Abläufen entlassen.

2. Garderoben

Wir halten die Garderoben sauber und ordentlich und nehmen Rücksicht aufeinander. Vor dem Verlassen des Schulhauses stellen wir unsere Hausschuhe in die dafür vorgesehene Ablage unter den Bänken. Wir achten darauf, dass Flucht- und Gehwege frei bleiben und persönliche Gegenstände ordentlich verstaut sind. 

3. Gänge und Klassenzimmer

Wir bewegen uns im Schulhaus ruhig und nehmen Rücksicht aufeinander.  Wir halten uns an die Anweisungen der Lehrpersonen und des Schulpersonals und benutzen Türen, Fenster und Einrichtungen sachgemäß. Wir lassen andere ungestört lernen und arbeiten und behandeln die Klassenräume sorgfältig.

4. Respektvolles Verhalten und Zusammenleben

Wir gehen freundlich und respektvoll miteinander um. Dazu gehören Grüßen, Bitten, Danken, Zuhören und Rücksichtnehmen. Wir bemühen uns um Mitarbeit im Unterricht und halten die vereinbarten Schul- und Klassenregeln ein. Wir achten die Unterschiede und persönlichen Grenzen anderer. Konflikte versuchen wir friedlich zu lösen. Wenn wir Hilfe brauchen oder beobachten, dass jemandem Unrecht geschieht, wenden wir uns an eine Lehrperson oder eine andere Vertrauensperson. 

5. Fernbleiben vom Unterricht und Krankheit

Bei Krankheit oder einer anderen gerechtfertigten Verhinderung informieren die Erziehungsberechtigten die Schule bereits am ersten Tag über die Skooly-App. In dringenden Fällen kann die Schule telefonisch über das Sekretariat oder die Direktion verständigt werden. 

Kranke Kinder sollen zu Hause bleiben, bis sie wieder am Unterricht teilnehmen können. Bei ansteckenden Erkrankungen sind die geltenden medizinischen Empfehlungen und schulischen Vorgaben zu beachten. 

Bei Auftreten von Kopfläusen oder Nissen informieren die Erziehungsberechtigten die Schule zeitnah. Das weitere Vorgehen richtet sich nach den aktuellen medizinischen Empfehlungen und schulischen Vorgaben. 

Wenn ein Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Turnunterricht teilnehmen kann, informieren die Erziehungsberechtigten die Lehrperson nachweislich über das Mitteilungsheft, die Elternmappe oder die Skooly-App. Falls erforderlich, ist eine ärztliche Bestätigung vorzulegen. 

Fällt der Turnunterricht auf eine Randstunde, kann das Kind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten und nach Absprache mit der Schule entlassen oder abgeholt werden. 

Muss ein Kind während des Unterrichtstages die Schule verlassen, ist dies vorab über das Mitteilungsheft, die Elternmappe oder die Skooly-App bekannt zu geben und mit der Schule abzustimmen. 

Arzttermine sollen nach Möglichkeit außerhalb der Unterrichtszeit vereinbart werden. 

Die Sommerferien beginnen für die Schulgemeinschaft nach dem Unterricht am letzten Schultag vor den Ferien. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Ferien- und schulischen Regelungen. 

6. Mitteilungshefte und Elternbriefe und Skooly

Das Mitteilungsheft beziehungsweise Elternheft ist von allen Schülerinnen und Schülern zu führen und in der Schultasche aufzubewahren. Es dient dem verlässlichen Informationsaustausch zwischen Schule und Elternhaus. 

Die Erziehungsberechtigten kontrollieren das Mitteilungsheft und die Nachrichten in der Skooly-App regelmäßig. Mitteilungen, die eine Bestätigung erfordern, werden zeitnah zur Kenntnis genommen und gegebenenfalls unterschrieben oder bestätigt.

7. Zusammenarbeit und Gespräche mit den Eltern

Für Gespräche mit Lehrpersonen werden Termine vereinbart, damit ausreichend Zeit für einen ungestörten und vertraulichen Austausch zur Verfügung steht. 

Die Elternsprechtage und vereinbarten Gesprächstermine bieten Gelegenheit, sich über die Lernentwicklung und das Wohlbefinden des Kindes auszutauschen. Termine werden über die Skooly-App bekannt gegeben. 

Anliegen können über die vereinbarten Kommunikationswege mitgeteilt werden. Bei dringenden Angelegenheiten wenden sich die Erziehungsberechtigten an die Schule. 

Unangemeldete Gespräche während des Unterrichts und kurze Gespräche zwischen Tür und Angel sind in der Regel nicht geeignet, um wichtige Themen in Ruhe zu besprechen. 

8. Pausen

Pausen dienen der Erholung, der Bewegung und dem Miteinander. Wir achten darauf, dass sich alle Kinder sicher fühlen und gut erholen können. 

Die große Pause beginnt um 9:25 Uhr und dauert 15 Minuten. Bei Schönwetter halten sich die Schülerinnen und Schüler im Pausenhof auf. Die Aufsicht erfolgt durch Lehrpersonen und weiteres zuständiges Schulpersonal. 

Der Aufenthalt außerhalb des vorgesehenen Pausenbereichs ist nicht erlaubt. Abfälle gehören in die bereitgestellten Abfalleimer und Container. 

Bei Schlechtwetter können die Klassenräume, Gänge und die Aula zur Pausengestaltung genutzt werden. 

Wir spielen rücksichtsvoll, nehmen besonders auf jüngere Kinder Rücksicht und verwenden Spielgeräte bestimmungsgemäß. Die Kinder können sich jederzeit an Lehrpersonen oder andere pädagogische Mitarbeiter:innen wenden. 

9. Sicherheit auf dem Schulgelände und Zufahrt

Die Einfahrt zum Pausenhof vor dem Schulgebäude ist grundsätzlich untersagt und durch die entsprechende Beschilderung geregelt. Ausgenommen sind berechtigte Personen, etwa Lehrkräfte, Gemeindearbeiterinnen und Gemeindearbeiter sowie Personen mit ausdrücklicher Genehmigung. 

Alle Personen halten sich an die geltenden Verkehrs-, Sicherheits- und Zutrittsregelungen des Schulgeländes.

10. Wertgegenstände und persönliche Gegenstände

Wertvolle Gegenstände und größere Geldbeträge sollen möglichst zu Hause bleiben. Geld und Wertgegenstände sollen nicht in der Garderobe oder in Überbekleidung aufbewahrt werden. 

Die Kinder sind angehalten, auf ihre persönlichen Gegenstände zu achten. Bei Verlust oder Beschädigung ist eine Lehrperson zu informieren. Gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.

11. Schuleinrichtung und Inventar

Wir behandeln Möbel, Bücher, Lernmittel, Spielgeräte und die gesamte Schuleinrichtung sorgfältig. 

Mängel, unbeabsichtigte Beschädigungen und mutwillige Zerstörungen melden wir unverzüglich. 

Bei Schäden wird der Sachverhalt im Einzelfall geklärt. Ein allfälliger Kostenersatz richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. 

12. Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen

Für Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen gelten die jeweils bekannt gegebenen Informationen und die geltenden gesetzlichen Regelungen. 

Die Teilnahme ist entsprechend der rechtlichen Einordnung der jeweiligen Veranstaltung verpflichtend oder freiwillig. Erforderliche Zustimmungen und Anmeldungen werden rechtzeitig eingeholt. 

Bei Veranstaltungen halten sich die Schülerinnen und Schüler an die Anweisungen der begleitenden Lehrpersonen und an die vereinbarten Sicherheitsregeln. 

Für Veranstaltungen außerhalb des regulären Unterrichts sowie für Elternveranstaltungen werden Zuständigkeiten, Aufsicht und Teilnahmebedingungen im Vorfeld bekannt gegeben. 

13. Schultaschen und Arbeitsmaterialien

Die Schülerinnen und Schüler bringen die benötigten Arbeitsmittel mit und packen ihre Schultasche möglichst selbstständig und ordentlich ein. 

Nicht benötigte Materialien sollen – sofern möglich und mit der Schule vereinbart – zu Hause oder in der Schule aufbewahrt werden. 

Das Gewicht der Schultasche soll möglichst gering gehalten werden. Die Kinder nehmen nur mit, was sie tatsächlich benötigen. 

Das nachträgliche Abholen vergessener Arbeitsmittel am Nachmittag ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

14. Mobiltelefone, Smartwatches und elektronische Geräte

Mobiltelefone, Smartwatches und andere private elektronische Kommunikations- oder Unterhaltungsgeräte sind während des Schulvormittags ausgeschaltet und sicher verstaut zu halten. Die Regelung gilt für den Unterricht und die Pausen sowie für andere schulische Aktivitäten, sofern keine Ausnahme vereinbart wurde. 

Ausnahmen sind nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen und schulischen Regelungen und nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Schule zulässig. 

Fotos, Videos und Tonaufnahmen von anderen Personen dürfen nicht ohne die erforderliche Zustimmung angefertigt oder weitergegeben werden. Die Privatsphäre aller Mitglieder der Schulgemeinschaft ist zu respektieren.

15. Speisen und Getränke

Wir bringen eine Jause und ausreichend Wasser mit und achten auf einen sorgsamen Umgang mit Lebensmitteln. Wir halten unseren Essplatz sauber und werfen Verpackungen und Abfälle in die vorgesehenen Behälter. 

Auf bekannte Allergien, Unverträglichkeiten und gesundheitliche Bedürfnisse anderer nehmen wir Rücksicht. Besondere schulische Regelungen zu Lebensmitteln sind einzuhalten. 

16. Gesundheit und Allergien

Die Erziehungsberechtigten informieren die Schule über wichtige gesundheitliche Besonderheiten, Allergien oder notwendige Vorkehrungen, soweit diese für die Sicherheit und Betreuung des Kindes relevant sind. 

Die Verabreichung von Medikamenten erfolgt nach vorheriger Absprache mit der Schule und entsprechend den geltenden schulischen Vorgaben.

17. Sauberkeit und Umweltschutz

Wir halten Klassenräume, Garderoben, Toiletten und Schulhof sauber und ordentlich. 

Wir trennen Abfälle entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten und gehen sparsam mit Wasser, Papier, Strom und anderen Materialien um. 

Wir achten auf unsere gemeinsame Umwelt und behandeln Pflanzen und Tiere respektvoll.

18. Bringen und Abholen der Kinder

Die Erziehungsberechtigten sorgen dafür, dass ihre Kinder rechtzeitig und sicher zur Schule kommen. 

Änderungen bei vereinbarten Abholungen oder bei abholberechtigten Personen sind der Schule rechtzeitig und über den vereinbarten Kommunikationsweg mitzuteilen. 

Die Kinder werden nach den vereinbarten schulischen Abläufen entlassen. Individuelle Abweichungen müssen vorab mit der Schule abgestimmt werden.

19. Regelverstöße und Wiedergutmachung

Wenn Regeln nicht eingehalten werden, wird die Situation mit dem Kind besprochen. Dabei werden das Alter des Kindes, die Umstände und die Auswirkungen des Verhaltens berücksichtigt. 

Je nach Situation können ein klärendes Gespräch, eine angemessene pädagogische Maßnahme, eine Verständigung der Erziehungsberechtigten oder ein Gespräch mit der Schulleitung erforderlich sein. 

Ziel ist, dass die Kinder Verantwortung für ihr Handeln übernehmen, aus Fehlern lernen und entstandene Schäden oder Verletzungen – soweit möglich – wiedergutmachen. 

Gesetzliche Bestimmungen und die Zuständigkeiten der Schulleitung bleiben unberührt.

Unser Versprechen für eine gute Schulgemeinschaft

  • Wir sind freundlich und respektvoll zueinander. 
  • Wir hören einander zu und helfen uns gegenseitig. 
  • Wir lösen Streit friedlich und holen Hilfe, wenn wir sie brauchen. 
  • Wir achten auf unsere Sicherheit und die Sicherheit anderer. 
  • Wir gehen sorgsam mit unseren Schulsachen und unserer Schule um. 
  • Wir übernehmen Verantwortung für unser Handeln. 
  • Wir tragen alle dazu bei, dass sich jedes Kind an unserer Schule wohl und sicher fühlt. 

Gemeinsam lernen. Gemeinsam wachsen. Gemeinsam füreinander da sein.