Unsere Schulordnung

VS Wolfsberg

Um ein gutes und zufriedenes Miteinander leben zu können, ist es in jeder Gemeinschaft notwendig, Vereinbarungen zu treffen.

Unsere Haus- und Schulordnung basiert auf die von uns angestrebten Richtziele.

Die folgenden Regeln haben Gültigkeit für uns alle, für Kinder, Lehrer/innen, die Direktorin, Eltern und Erziehungsberechtigte, die Sekretärin und die Schulwarte sowie für alle anderen, die in unserem Haus tätig sind.

Unser gemeinsames Ziel ist es, dass wir uns an unserer Schule wohlfühlen.

Wir wollen friedlich zusammenleben und zusammenarbeiten und auf Probleme oder neue Situationen angemessen reagieren. Dazu gehört, dass sich alle an die getroffenen Vereinbarungen halten und dass wir uns gegenseitig an die Einhaltung der Regeln erinnern.

Unsere Haus- und Schulordnung

1. Pünktlichkeit

Beginn des Unterrichts ist um 7:45 Uhr, Einlass der Schüler/innen in das Schulhaus ist um 7:30 Uhr. Die Aufsichtspflicht der Lehrer/innen beginnt 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn, daher ist ab diesem Zeitpunkt die Aufsicht für alle Kinder gewährleistet.

Das Schulhaus darf bis zum Unterrichtsschluss nicht mehr verlassen werden, außer in der großen Pause und bei Exkursionen unter Beaufsichtigung durch Lehrpersonen und Erziehungsberechtigte.

Ausnahme: Bestätigung der Eltern und Zustimmung der Direktion oder der Klassenlehrerin/des Klassenlehrers.

2. Ordnungsrahmen in den Garderoben

Wir halten die Garderoben sauber und in Ordnung. Vor dem Verlassen des Schulhauses kommen die Hausschuhe in die Ablage unter den Bänken.

3. Gänge und Klassenzimmer

Vor Aufsichtsbeginn, also vor 7:30 Uhr, ist der Aufenthalt imSchulgebäude nicht gestattet. Nach Unterrichtsschluss werden die Kinder von den Lehrpersonen der letzten Stunde in die Aula begleitet und dort entlassen.

4. Verhalten

Ein höflicher Umgang ist uns allen ein großes Anliegen. Dazu gehört Grüßen, Bitten und Danken. Zu einem respektvollen Miteinander zählt auch die Mitarbeit im Unterricht sowie das Einhalten der Schul- und Klassenregeln.

5. Fernbleiben vom Unterricht

Das Fernbleiben vom Unterricht ist nur zulässig…

a) bei gerechtfertigter Verhinderung (Krankheit, außergewöhnliche Ereignisse). Aus Sicherheitsgründen soll bei Abwesenheit einer Schülerin/eines Schülers die Schule bzw. die/der jeweilige Klassenlehrer/in telefonisch oder per Mail benachrichtigt werden. Schon am 1. Tag des Fernbleibens sollte eine Meldung erfolgen. Schicken Sie Ihr Kind erst dann in die Schule, wenn es wirklich wieder gesund ist.

Kopfläuse: Bei Vorkommen von Läusen und/oder Nissen muss die Schule umgehend benachrichtigt werden. Davon befallene Kinder müssen zu Hause bleiben und sofort behandelt werden.

Turnbefreiung: Sollte Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht mitturnen dürfen, so vermerken Sie dies nachweislich im Mitteilungsheft.

Fällt Turnen auf die Randstunden, so kann Ihr Kind mit Ihrer schriftlichen Zustimmung entlassen bzw. abgeholt werden.

Die Entschuldigungen zum Fernbleiben vom Unterricht sollen von den Erziehungsberechtigten im Mitteilungsheft eingetragen werden. Sollte ein Kind unbedingt während der Unterrichtszeit die Schule verlassen müssen, bedarf es einer schriftlichen Antragstellung im Mitteilungsheft.

b) Arztbesuche sollten, wenn möglich, in unterrichtsfreie Zeiten verlegt werden.

c) Die Sommerferien beginnen für die Schulgemeinschaft am letzten Schultag nach der Zeugnisverteilung.

6. Mitteilungshefte und Elternbriefe

Das Mitteilungsheft oder Elternheft ist von allen Schülern zu führen und in der Schultasche aufzubewahren. Es dient dem nachweislichen Informationsfluss zwischen Schul- und Elternhaus. Um tägliche Kontrolle wird gebeten. Nachrichten von der Schule sind mit der Unterschrift der Erziehungsberechtigten zu versehen.

7. Vermeidung der Störung des Unterrichts

Zur Information über den Leistungsstand der Schüler/innen sollten die dafür vorgesehenen Elternsprechtage genützt werden. Sollte es zwischenzeitlich erforderlich sein mit dem/der Klassenlehrer/in zu sprechen, ist unbedingt darauf zu achten, nicht unangemeldet während der Unterrichtszeit zu stören. Gespräche zwischen „Tür und Angel“ sind nicht vorgesehen und entsprechen auch nicht einem angepassten Eltern-Lehrer/innen/gespräch.

Die Schulordnung sieht auch vor, dass die Einfahrt zum Pausenhof vor dem Schulgebäude untersagt ist (Fahrverbotstafel). Lehrkräfte, Gemeindearbeiter und Personen mit Genehmigung zur Einfahrt sind davon ausgeschlossen.

8. Die Pausen

Die Pausen dienen der Entspannung, der Bewegung und dem Miteinander.

Die große Pause beginnt um 9:25 und dauert 15 Minuten. Bei Schönwetter halten sich die Schüler/innen im Pausenhof auf. Dabei werden sie von Lehrkräften und weiterem Schulpersonal beaufsichtigt. Der Aufenthalt außerhalb des Pausenhofes ist nicht erlaubt. Abfälle werden in die bereitgestellten Container und Abfalleimer geworfen.

Bei Schlechtwetter dienen die Klassenräume, die Gänge und die Aula der Pausengestaltung.

Im Innenraum darf nicht Fangen gespielt, gelaufen, gerauft oder mit Gegenständen geworfen werden.

9. Wertgegenstände

Wertvolle Dinge verbleiben am besten zu Hause. In der Garderobe sollen in der Überbekleidung weder Geld noch Wertgegenstände aufbewahrt werden. Die Schule haftet nicht bei Diebstählen.

10. Schuleinrichtung und Inventar

Dieses ist unbedingt schonend zu behandeln. Mängel, ungewollte Beschädigungen und mutwillige Zerstörungen sind in jedem Fall sofort dem/der Klassenlehrer/in zu melden.

Bei Schäden, die absichtlich verursacht werden, tragen die Eltern der Schüler/innen die Reparaturkosten.

11. Gefahren und Hygienemaßnahmen bezüglich COVID-19

Ist Gefahr in Verzug, wird das Schulhaus unter Anleitung der Lehrer/innen rasch und geordnet am dafür vorgesehenen Fluchtweg (grüne Richtungspfeile) verlassen.

Die Hygiene- und Präventionsmaßnahmen werden nach den aktuellen Vorschriften nach bestem Wissen und Gewissen von allem im Schulhaus eingehalten.

Den Anordnungen der Lehrkräfte ist unbedingt Folge zu leisten.

12. Schulveranstaltungen

Schulische Veranstaltungen im Rahmen des Schulunterrichts sind für Schüler/innen verpflichtend und werden gesondert bekannt gegeben.

Schulbezogene Veranstaltungen werden in den Klassenforen bzw. im Schulforum beschlossen und haben ebenso verbindlichen Charakter.

Außerschulische Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Nach einer Anmeldung ist die Teilnahme aber verpflichtend. Während dieser Veranstaltung trägt die Schule die Verantwortung. Bei Elternveranstaltungen im Schulbereich haften die Erziehungsberechtigten.

13. Schultaschen

Das Gewicht einer Schultasche soll aus gesundheitlichen Gründen 10% des eigenen Körpergewichtes nicht übersteigen. Nicht Gebrauchtes wird in der Schule oder zu Hause aufbewahrt. Das Holen vergessener Arbeitsmittel am Nachmittag aus dem Klassenzimmer soll nach Möglichkeit vermieden werden.

14. Mobiltelefone und Kleingeräte der Unterhaltungselektronik

Diese dürfen während der Unterrichtszeit und der Vormittagspausen nicht in Betrieb genommen werden.

15. Speisen und Getränke

Eine gesunde Schuljause und viel Flüssigkeit unterstützen die Konzentration und tragen zu nachhaltigem Wohlbefinden bei.

16. Einhalten der Schulordnung

Bei Verstößen gegen die Schulordnung wird ein Vermerk durchgeführt oder es erfolgt eine Verständigung der Eltern. Einer schriftlichen Vorladung der Direktion ist Folge zu leisten.

Weitere Informationen:

  • Hygiene- und Präventionskonzept → INFO